Artikel 2c - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2c Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"


Artikel 2c wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. April 2020 KInvFErrG § 8

In § 8 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, wird die Angabe „2024" durch die Angabe „2025" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2c Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2c KiföGFinGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 KiföGFinGÄndG Inkrafttreten
... Nummer 2 und 3 tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 2b und 2c treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (4) Im Übrigen tritt dieses ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Artikel 4 AufbhG 2021 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das zuletzt durch Artikel 2c des Gesetzes vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 811 ) geändert worden ist, wird die Angabe „2025" durch die Angabe „2027" ...


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