... werden." d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Übergangsregelung Auf ... Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 6 wird die Angabe § 5 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 5 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... 6 wird die Angabe § 5 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 5 am 31. Juli 2009" ersetzt. ...