Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2021 aufgehoben

Eingangsformel - COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV)

V. v. 30.04.2020 BAnz AT 04.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 9d G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Geltung ab 05.05.2020; FNA: 2126-13-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Nummer 4 und 7 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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