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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2021 aufgehoben

§ 4 - COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV)

V. v. 30.04.2020 BAnz AT 04.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 9d G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Geltung ab 05.05.2020; FNA: 2126-13-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 4 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 4 COVID-19-VSt-SchutzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.03.2021Artikel 9d Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
vom 29.03.2021 BGBl. I S. 370

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 COVID-19-VSt-SchutzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 COVID-19-VSt-SchutzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in COVID-19-VSt-SchutzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 9d EpLaFoG Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung
... die Wörter „sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung" gestrichen. 2. § 4 wird aufgehoben. 3. In § 5 werden die Wörter „vom 20. Juli 2000 (BGBl. ...