In
§ 171a Satz 1 des Bundesberggesetzes vom
13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch
Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, werden im einleitenden Satzteil die Wörter „die am 29. Juli 2017" durch die Wörter „die vor dem 29. Juli 2017" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Mai 2020.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier