Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (2. FSPersAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 951 (Nr. 22); Geltung ab 20.05.2020
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Absatz 4 Nummer 4 und 4a des Luftverkehrsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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