Nach
§ 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen vom
17. März 2020 (BGBl. I S. 523) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung mit der Eintragung der Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank AG am 15. Mai 2020 in Kraft getreten ist.