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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvQ 44/20 - (zu § 1 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus) (BVerfGE20200429 k.a.Abk.)

B. v. 04.06.2020 BGBl. I S. 1236 (Nr. 27)
Geltung ab 29.04.2020; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Bekanntmachung



Aus dem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

 
Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie das Verbot von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung in § 1 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 24. April 2020 wird insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen.


Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht