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Artikel 1 - Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (ESiVEV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298 (Nr. 28); Geltung ab 24.06.2020
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Artikel 1 Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Juni 2020 ESiV

(gesamter Text siehe Eisenbahn-Sicherheitsverordnung - ESiV)



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ESiVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESiVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel ESiVEV 1)
... Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: --- 1) Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen ...