Artikel 125 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 125 Änderung der UAG-Beleihungsverordnung


Artikel 125 ändert mWv. 27. Juni 2020 UAGBV § 2, § 3

(2129-29-2)

In § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 in dem Satzteil vor Nummer 1 sowie § 3 Absatz 2 Satz 1 der UAG-Beleihungsverordnung vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2013), die zuletzt durch Artikel 66 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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