Artikel 127 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 127 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes


Artikel 127 ändert mWv. 27. Juni 2020 HSEG § 8, § 9

(2129-36)

Das Hohe-See-Einbringungsgesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.

2.
In § 9 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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