Artikel 130 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 130 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007


Artikel 130 ändert mWv. 27. Juni 2020 ZuG 2007 § 6, § 23

(2129-41)

In § 6 Absatz 3 Satz 1 und § 23 Satz 3 des Zuteilungsgesetzes 2007 vom 26. August 2004 (BGBl. I S. 2211), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 28 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.



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