Artikel 145 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 145 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen



(215-14)

In Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. April 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 7. Juli 1998 (BGBl. 1998 II S. 1178) wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.



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