(830-3)
In Artikel I § 12 des Gesetzes zur Einführung des
Bundesversorgungsgesetzes im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 830-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, wird das Wort „Innern" durch die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" ersetzt.