interne Verweise§ 33 GeolDG Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben ... öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach den §§ 18 bis 32 sowie 34 und 35 Absatz 1 , wenn die öffentliche Bereitstellung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe des ... Behörde die öffentliche Bereitstellung nach den §§ 18 bis 32 sowie 34 und 35 Absatz 1 gewährleistet. (7) Soweit die geologischen Daten von der Behörde ...
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten ... Bei der Abwägung berücksichtigt die Behörde oder Person nach § 35 Absatz 1 die Erkenntnisse aus der Anhörung nach § 34 Absatz 3. (2) Die ... das Standortauswahlverfahren nach Satz 3 berücksichtigt die Behörde oder Person nach § 35 Absatz 1 die Erkenntnisse aus der Anhörung nach § 34 Absatz 3. (3) Vor der ... der Entscheidung über die öffentliche Bereitstellung nach den Absätzen 1, 2 oder § 35 Absatz 1 sind die betroffenen, nach § 14 Satz 1 verpflichteten Personen anzuhören. Die ... Personen anzuhören. Die Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 oder § 35 Absatz 1 ist der Person nach § 14 Satz 1, die angehört wurde, sechs Wochen vor der ... Behörde ist über die öffentliche Bereitstellung nach den Absätzen 1 und 2 oder § 35 Absatz 1 zu informieren; sie unterstützt die Behörde oder Person nach § 33 Absatz 1 bei der ...
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