Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (4. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

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des § 13 Absatz 1 Nummer 2, des § 34 Satz 1 Nummer 1 und 2, des § 36 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie des § 37 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 und § 4 Absatz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, die jeweils durch Artikel 67 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4, des § 14 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 6 und Absatz 2 Nummer 1 und 2, des § 39 Absatz 8, des § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3, § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 auch in Verbindung mit § 70 Absatz 13, des § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und des § 66 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 4 Absatz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, von denen die §§ 4 und 13 Absatz 1 durch Artikel 67 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind:



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