Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (2. KÜOÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet auf Grund

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des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), der zuletzt durch Artikel 284 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

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des § 4 Absatz 4 Satz 1 und des § 20 Absatz 4 Satz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2495) geändert worden sind:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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