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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (4. DmBMV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 9. Juli 2020 DmMV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1624) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juli 2020.

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