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Änderung § 11 Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 01.01.2017

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§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2017 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 11


(Text alte Fassung)

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2017 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.

(Text neue Fassung)

1 § 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.

(heute geltende Fassung) 
 

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