Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 11 Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 20.07.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 Gesetz über den Beruf des Logopäden und Änderungshistorie des LogopG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.07.2021 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 11


(Text alte Fassung)

1 § 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.

(Text neue Fassung)

1 § 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.

(heute geltende Fassung) 

Anzeige