Bekanntmachung der Neufassung der Schweinepest-Verordnung (SchwPestVNB 2020 k.a.Abk.)

B. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1605 (Nr. 34); Geltung ab 10.04.2020
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 10. April 2020 SchwPestV Anlage

Auf Grund des Artikels 9 der Verordnung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 752) wird nachstehend der Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der seit dem 10. April 2020 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 16. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2594),

2.
den am 10. April 2020 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Schweinepest-Verordnung)

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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Julia Klöckner



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