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Änderungen durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 17.07.2020Artikel 1(Inkrafttreten)Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 142b (neu), § 143
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Artikel 3§ 16Strafprozeßordnung (StPO)
Artikel 4Synopse gesamt oder einzeln für
§ 30b, § 42, § 57a
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Artikel 5Synopse gesamt oder einzeln für
§ 203, § 353b
Strafgesetzbuch (StGB)
Artikel 6§ 22aBundesstatistikgesetz (BStatG)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

 
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