(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 30. Juli 2020 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juli 2020.
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G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759