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Anlage 4 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Anlage 4 (zu § 21) Approbationsurkunde


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1998 S. 3772)



 

Zitierungen von Anlage 4 KJPsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 KJPsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KJPsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 KJPsychTh-APrV Approbationsurkunde
... Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 4 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit ...