Artikel 6 - Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze (GEGEG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2020 EnVKG § 16, § 17

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070), das zuletzt durch Artikel 264 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 16 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „§ 88 Absatz 1 und 2 des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)" ersetzt.

2.
In § 17 Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter „der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist," durch die Wörter „dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 GEGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Artikel 1 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
§ 17 EnVKG Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung (vom 01.11.2020)
... --- *) Anm. d. Red.: Die in Absatz 1 Satz 5 nicht durchführbare Änderung durch Artikel 6 Nummer 2 G. v. 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728 ) wurde sinngemäß in Absatz 1 Satz 6 konsolidiert. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 10a WaStNUG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
... Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Inhaltsübersicht ...


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