Nach
§ 8 Satz 2 der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung vom
30. Januar 2020 (BGBl. I S. 118) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach
§ 2 Absatz 1 und somit am 1. August 2020 in Kraft getreten ist.