Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBVInkrB k.a.Abk.)

B. v. 19.08.2020 BGBl. I S. 1954 (Nr. 39); Geltung ab 01.08.2020
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Bekanntmachung ändert mWv. 1. August 2020 FZulBV § 8

Nach § 8 Satz 2 der Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung vom 30. Januar 2020 (BGBl. I S. 118) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Verordnung am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach § 2 Absatz 1 und somit am 1. August 2020 in Kraft getreten ist.

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Bundesministerium für Bildung und Forschung

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