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Schlussformel - Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (VStDÜVEV k.a.Abk.)

V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960 (Nr. 40); Geltung ab 01.01.2021
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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz

 
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