Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung (4. EEMD-ZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2020 BAnz AT 31.08.2020 V2; Geltung ab 01.09.2020
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Artikel 1 Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2020 EEMD-ZV Anlage II

Der Abschnitt 3.1 der Anlage 5 der Anlage II EETS-Zulassungsvertrag der EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2020 (BAnz AT 31.01.2020 V3) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„3.1
Erfassungsquote (EQ)

Die Erfassungsquote EQ berechnet sich wie folgt:

 
EQ = 0,9x FM + 0,1x FS

mit

FM (Fremdauslesung mobil): DSRC-Auslesungen mit mobilen Kontrolleinrichtungen

FS (Fremdauslesung stationär): DSRC-Auslesungen mit ortsgebundenen (stationären) Kontrolleinrichtungen

Für die Ermittlung der Teilquoten FM und FS gilt:

FM = MFMkorrekt / MFMgesamt x 100 %

FS = MFSkorrekt / MFSgesamt x 100 %

MFMkorrekt: Anzahl der in der Stichprobe mit mobilen Kontrollen erfassten korrekt vorgenommenen Mauterhebungen im automatischen Mauterhebungssystem.

MFMgesamt: Anzahl der in der Stichprobe mit mobilen Kontrollen erfassten korrekt und nicht korrekt vorgenommenen Mauterhebungen im automatischen Mauterhebungssystem.

MFSkorrekt: Anzahl der in der Stichprobe mit stationären Kontrollen erfassten korrekt vorgenommenen Mauterhebungen im automatischen Mauterhebungssystem.

MFSgesamt: Anzahl der in der Stichprobe mit stationären Kontrollen erfassten korrekt und nicht korrekt vorgenommenen Mauterhebungen im automatischen Mauterhebungssystem."

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. EEMD-ZVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. EEMD-ZVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und der EEMD-Zulassungsverordnung
V. v. 25.10.2021 BAnz AT 29.10.2021 V2
Artikel 2 EEMDVÄndV Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung
... II der EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juli 2020 (BAnz AT 31.08.2020 V2 ) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: „Anlage I Vereinbarung ...


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