1Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
- 1.
- einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und
- 2.
- eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
2Aus der Bescheinigung müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung, die absolvierten Module und deren Bewertung hervorgehen.