Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 29.09.2020 BAnz AT 30.09.2020 V2; Geltung ab 01.10.2020
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2020 COVID-19-VSt-SchutzV § 2

In § 2 Absatz 7 Satz 1 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 30. April 2020 (BAnz AT 04.05.2020 V1) wird die Angabe „30. September 2020" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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