Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung (AltölERÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091 (Nr. 45); Geltung ab 15.10.2020
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Eingangsformel *



Es verordnet auf Grund

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des § 8 Absatz 2, des § 10 Absatz 1 Nummer 4 und des § 25 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie

-
des § 65 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes,

jeweils in Verbindung mit § 67 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die Bundesregierung, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundestages vom 2. Juli 2020:


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*
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109).



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