Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.12.2020 aufgehoben
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§ 16 - Coronavirus-Testverordnung (TestV)

V. v. 14.10.2020 BAnz AT 14.10.2020 V1; aufgehoben durch § 17 V. v. 30. November 2020 BAnz AT 01.12.2020 V1
Geltung ab 15.10.2020; FNA: 860-5-60 Sozialgesetzbuch
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§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 16 ändert mWv. 9. November 2020 TestV § 4, § 5, mWv. 15. Oktober 2020 SARS-CoV-2-TestV

(1) Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2020 in Kraft; sie tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) § 4 Absatz 4 und § 5 Absatz 1 Satz 2 treten mit Ablauf des 8. November 2020 außer Kraft.




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