Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

Eingangsformel - Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (2. KugBeV)

V. v. 12.10.2020 BGBl. I S. 2165 (Nr. 46)
Geltung ab 01.01.2021 bis 31.12.2021; FNA: 860-3-19-6 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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