Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2020 KapMuG § 28

In § 28 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002) geändert worden ist, werden die Wörter „am 1. November 2020" durch die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2023" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KapMuGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapMuGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 7 VRUG Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
... Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2186 ) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe ...


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