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Anlage 1 - Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg (FrHfHHGrV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.1997 BGBl. I S. 2320; aufgehoben durch § 2 G. v. 24.01.2011 BGBl. I S. 50
Geltung ab 18.09.1997; FNA: 613-7-4 Zölle
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen



Die Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Freihafens Hamburg - Alter Freihafen - verläuft am westlichen Rand der Eisenbahnbrücke über die Norderelbe nach Süden, vom Ende der Brücke 380 Meter am Maschenzaun entlang - diesen im Freihafen belassend - in südsüdwestlicher Richtung bis zum Eisenbahntor über der Tunnelstraße. Hier überquert sie auf einer Länge von 5 Metern das Gleis der Hafenbahn in nordwestlicher Richtung. Sodann verläuft sie am Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 790 Meter erst in südsüdwestlicher und dann in westsüdwestlicher Richtung bis hin zum Ende des Maschenzauns am Schnittpunkt der Straßen Veddeler Damm und Am Saalehafen. Dort biegt sie nach Südosten und führt in gerader Linie über Fahrbahnen und Bürgersteige bis zum Grenzweiser auf der Stützmauer der Hafenbahnanlage und folgt ihr in nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Ecke der Fußgängerunterführung, überquert die Gleisanlagen bis zur südlichen Ecke dieser Unterführung, wendet sich dann nach Südwesten und verläuft in dieser Richtung 7,8 Meter auf der Flügelmauer. Sie folgt dann dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - in südwestlicher Richtung über die Venloer Brücke, wendet sich von deren südlichen Widerlager auf einer Länge von 2,4 Metern in westliche, dann 21,2 Meter in südwestliche Richtung, biegt erneut in westliche Richtung um und wendet sich nach 68,8 Metern auf einer Länge von 9,9 Metern in südwestliche Richtung bis zum Bahnübergang Harburger Chaussee. Sie überquert in dieser Richtung die Gleise auf einer Länge von 26 Metern und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - auf dem Deich am Berliner Ufer über den Grenzübergang Harburger Chaussee 1.257 Meter in westsüdwestlicher Richtung. Sie führt dann 8 Meter nach Südwesten, biegt erneut in westsüdwestlicher Richtung um und überquert die Deichauffahrt in einer Länge von 13 Metern. Von dort folgt sie wieder dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - zunächst in gleicher Richtung 200 Meter, wendet sich dann in einem Bogen von 53 Metern nach Nordwesten und verläuft 544 Meter in dieser Richtung bis 30 Meter vor die Klütjenfelder Straße. Sie biegt - dem Maschenzaun weiter folgend - nach Süden ab und führt, nach 2 Metern erneut in westsüdwestlicher Richtung abbiegend, 23 Meter in gerader Linie bis zum Ende des Maschenzauns. Dort überquert sie in nordnordwestlicher Richtung das Potsdamer Ufer, knickt nach 53 Metern - durch Grenzweiser gekennzeichnet - im rechten Winkel ab, überquert die Klütjenfelder Straße bis zum Geländer auf der Hochwasserschutzwand, wendet sich - zunächst dem Geländer folgend - erneut in nordnordwestlicher Richtung bis zum westlichen Bürgersteig der Klütjenfelder Straße, biegt im rechten Winkel in westsüdwestlicher Richtung ab und stößt wieder auf den Maschenzaun. Sie verläuft weiter am Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -um das Grundstück des Zollamts Ernst-August-Schleuse herum auf dem Damm zwischen Klütjenfelder Hafen und Ernst-August-Kanal bis an dessen Ende. Von dort setzt sie sich in nordwestlicher Richtung auf dem Wasser fort bis zu dem Punkt im Reiherstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch zwei Grenzweiser auf den sich gegenüberliegenden Ufern bestimmt werden. Von dort führt sie in gerader Linie über den Reiherstieg zu der durch Grenzweiser bezeichneten Stelle am oberen Rand der südlichen Uferböschung neben der östlichen Einfahrt zur Ellerholzschleuse und setzt sich dort 47,5 Meter nach Westen auf der Böschungsoberkante bis zum Maschenzaun quer zur Uferböschung fort. Sie folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - zuerst 1,5 Meter nach Süden, dann 16 Meter nach Westen und schließlich 4 Meter nach Süden. Sie überquert den Ellerholzweg auf einer Länge von 10 Metern in südwestlicher Richtung und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 5 Meter in südlicher und 253 Meter in südsüdwestlicher Richtung. Dort wendet sie sich 15,5 Meter nach Süden und anschließend 30,5 Meter nach Südsüdwesten. Sie knickt im rechten Winkel nach Westnordwest ab, überquert das zum Ellerholzweg führende Gleis der Hafenbahn auf einer Länge von 7 Metern, wendet sich dann im rechten Winkel nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 495 Meter in dieser Richtung. Sie wendet sich sodann nach Südsüdosten, um nach 5 Metern wieder nach Südsüdwesten abzubiegen, folgt weiter dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -, bis sie nach 138 Metern im rechten Winkel nach Westnordwesten abbiegt und 5 Meter in dieser Richtung verläuft. Von dort führt sie 134,5 Meter in einem Bogen über Südsüdwesten nach Süden, bis sie 3 Meter vor der östlichen Brückenrampe der Brückenauffahrt Neuhof nach Südosten abknickt. Von dort folgt sie der Brückenrampe und der Brückenauffahrt Neuhof in einem Abstand von 3 Metern bis zur Nordostecke der Fußgängertreppe an der Ostseite der Brückenauffahrt. Sie folgt der Ostkante dieser Treppe und biegt vor der Brückenauffahrt in einem annähernd rechten Winkel nach Westnordwesten ab, überquert auf einer Länge von 29 Metern die Fahrbahnen bis zum westlichen Geländer an der Brückenabfahrt. Dort wendet sie sich nach Nordwesten, verläuft 43 Meter in dieser Richtung und knickt dann im rechten Winkel nach Südwesten ab. Sie folgt in einem Abstand von 5 Metern der Köhlbrandbrücke 135 Meter in südwestlicher Richtung. Dann wendet sie sich nach Südsüdwesten und verläuft 30 Meter in dieser Richtung. Sie knickt dann nach Westnordwesten ab, überquert das Freihafengleis der Hafenbahn und folgt anschließend 1.615 Meter dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - entlang der Köhlbrandbrücke. Anschließend führt sie in einem Bogen von 237 Metern in nördlicher Richtung bis zur Roßbrücke. Sie überquert den Roßkanal 55 Meter auf der östlichen Seite der außerhalb des Freihafens liegenden Brücke, biegt am Nordende der Brücke 2 Meter nach Osten ab und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - bis zum Südende der westlichen Außenmauer des Gebäudes auf dem Flurstück 454 am Roßweg. An diesem Punkt wendet sie sich im rechten Winkel - die Straße Köhlbranddeich überquerend - nach Osten und trifft nach 60 Metern auf die Böschung zum Köhlbrand. Sie verschwenkt sodann in westnordwestlicher Richtung 160 Meter in den Köhlbrand hinein und verläuft, mittig dem Fahrwasser des Köhlbrands in nördlicher Richtung folgend, bis auf Höhe des Köhlbrandhöfts. Dort wendet sie sich im Bogen in östlicher Richtung - vom nördlichen Uferbauwerk des Klärwerks Köhlbrandhöft 50 Meter entfernt -und verläuft dann in gerader Linie im Norderelbstrom bis zur Flussmitte bei Kilometer 624. Sie folgt dem Elblauf in Flussmitte bis Kilometer 621 und wendet sich dort nordostwärts auf einer Länge von 485 Metern bis zur Mitte der Einfahrt zum Baakenhafen. Sie verläuft in östlicher Richtung 1.123 Meter in der Mitte des Baakenhafens, wendet sich dort im rechten Winkel zum Nordufer und trifft nach 35 Metern auf den Versmannkai. Sie verläuft in gerader Linie weiter, überquert die Kaianlagen zwischen den Schuppen 24 B und 25 A und trifft nach 91 Metern auf die Versmannstraße. Von dort folgt sie der Versmannstraße auf der Südseite 66 Meter nach Osten und knickt dann im rechten Winkel über die Versmannstraße nach Norden ab. Nach 58 Metern wendet sie sich nach Osten und folgt dort dem weiten Bogen des Maschenzauns - diesen im Freihafen belassend - nach Südosten bis an die Eisenbahnbrücke über die Norderelbe.





 

Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2008Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
vom 15.01.2008 BGBl. I S. 50

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FrHfHHGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrHfHHGrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FrHfHHGrV
... - Freihafenteil Alter Freihafen - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 1. (2) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird geändert. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
V. v. 15.01.2008 BGBl. I S. 50
Artikel 1 5. FrHfHHGrVÄndV Änderung der Grenzen des Freihafens
... vom 30. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4398), wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter ... 1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen Die Grenze gegen das östlich des ...