Artikel 3 - Verordnung zur Ablösung der Heilverfahrensverordnung (HeilVfVNRV k.a.Abk.)

V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2020

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 14. November 2020 HeilvfV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 30 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. November 2020.



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