Eingangsformel - Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (UVPPortVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund

-
des § 20 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 27 Satz 2 und § 59 Absatz 4 und 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, von denen § 20 Absatz 4 und § 27 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 und § 59 Absatz 4 und 5 durch Artikel 1 Nummer 28 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) eingefügt worden ist, und des § 10 Absatz 10 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung und

-
des § 7 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 1 des Atomgesetzes, von denen § 7 Absatz 4 Satz 3 zuletzt durch Artikel 9 Nummer 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) und § 54 Absatz 1 Satz 3 durch Artikel 151 Nummer 6 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) geändert worden ist.



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