Artikel 2b - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (6. IRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Geltung ab 19.12.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2b Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2b wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 SGB IV § 64

§ 64 Absatz 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 2a dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2b Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2b 6. IRGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. IRGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 6. IRGÄndG Inkrafttreten (vom 17.09.2022)
... 3 bis 13, die Artikel 2 und 2a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (1a) Artikel 2b tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 19. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
Artikel 7 FamLDigG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 2b des Gesetzes vom 23. November 2020 (BGBl. I S. 2474 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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