Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 11 FPackV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FPackV Anwendungsbereich
... von Seeschiffen bestimmt sind, ausgenommen Fertigpackungen mit dem ℮-Zeichen nach § 11 , 4. konformitätsbewertete oder geeichte Maßverkörperungen oder  ...
§ 12 FPackV Anforderungen an EG-Düngemittel
...  (3) Für nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete EG-Düngemittel sind die §§ 11 , 34 Absatz 5 und § 42 entsprechend ...
§ 13 FPackV Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel
... gekennzeichnete vorverpackte kosmetische Mittel sind § 4 Absatz 4, § 6 Absatz 1 und die §§ 11 und 42 entsprechend anzuwenden. (4) Verantwortliche Person ist die nach Artikel 4 ...
§ 16 FPackV Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
... erfüllt. (2) Für vorverpackte Lebensmittel gelten § 6 Absatz 1, die §§ 11 , 34 Absatz 5 sowie die §§ 38, 40, 41 und 42 ...
§ 34 FPackV Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
... § 6 Absatz 4 nach Gewicht gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 entsprechend. § 11 ist für Lacke und Anstrichfarben nicht anzuwenden. (3) Bei ...
§ 41 FPackV Kontroll- und Dokumentationspflichten
... 40 aufzubewahren. (5) Werden Fertigpackungen, auf die nicht das ℮-Zeichen nach § 11 aufgebracht ist, überwiegend von Hand hergestellt, kann die zuständige Behörde auf ...
Anlage 3 FPackV (zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
... Stichprobenumfang für Fertigpackungen, die mit dem Zeichen „℮" nach § 11 gekennzeichnet sind  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 2 FPackVEV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... Nach Beanstandungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 11 Absatz 2 , § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6, § 29 Absatz 2 Nummer 1 ...
Artikel 3 FPackVEV Weitere Änderungen der Mess- und Eichgebührenverordnung
... Nach Beanstandungen gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 11 Absatz 2 , § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6, § 29 Absatz 2 Nummer 1 ...