Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2021 aufgehoben

Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (MPAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.12.2020 BAnz AT 03.12.2020 V1; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2026
Geltung ab 04.12.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Weitere Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

§ 3 Absatz 4a der Medizinprodukte-Abgabeverordnung vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1227), die zuletzt durch Artikel 1 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird nach dem Wort „Alltag," das Wort „und" eingefügt.

2.
In Nummer 3 wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.

3.
Nummer 4 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MPAVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPAVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 MPAVÄndV Inkrafttreten (vom 31.03.2021)
... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt zu dem in § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes bestimmten Zeitpunkt in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
V. v. 15.01.2021 BAnz AT 19.01.2021 V1; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 2. MPAVÄndV Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
... 1 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1227), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 (BAnz AT 03.12.2020 V1 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 2" durch ...


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