§ 7 Prüfungsbestandteile
Die Prüfung besteht aus
- 1.
- einem Arbeitsprojekt nach § 8,
- 2.
- einer Arbeitsprobe nach § 9 sowie
- 3.
- einer schriftlichen Prüfung nach § 10.
interne Verweise§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen ... Für die Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ... befreit von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung ... wenn 1. eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse ... 1. jeden Prüfungsteil nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7 , 12 und 16 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung ... von einzelnen Prüfungsteilen nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
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