Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum des Prüflings,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 2,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsteile nach § 4 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten,
- 2.
- Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7, 12 und 16 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten,
- 3.
- Bewertung für die Gesamtleistung nach § 19 Absatz 5 mit Note als Dezimalzahl und in Worten,
- 4.
- Befreiungen nach § 20 Absatz 1.
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse ... bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... nach Maßgabe der Anlage 2. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und in Worten nach Anlage 1 anzugeben ...