Artikel 11 - Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen (InvBeG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 6 treten am 9. Juni 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.



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