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Artikel 6 - Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen (InvBeG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Raumordnungsverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. Juni 2021 RoV § 1

§ 1 Satz 1 der Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes für die nachfolgend aufgeführten Planungen und Maßnahmen, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben."



 

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 InvBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 InvBeG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 6 treten am 9. Juni 2021 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 12 ROGÄndG Änderung der Raumordnungsverordnung
... 1 der Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2766), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 1 ...