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Artikel 5 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (AutAusbÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 4 Nummer 1 bis 6 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. April 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.

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