Artikel 6 - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des eID-Karte-Gesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2020 eIDKG § 19

In § 19 Absatz 1 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das durch Artikel 154a Nummer 1 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „über die" die Wörter „beantragten und" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 PassAuswRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassAuswRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 3 2. BMGÄndG Änderung des eID-Karte-Gesetzes
... eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...


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