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Berichtigung der Beratungsstellenverordnung (BStVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Beratungsstellenverordnung vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2293) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 4 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 23a" zu ersetzen.
In § 4 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „§ 23a" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Florian Schierle
Im Auftrag Florian Schierle
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