Artikel 1 - Verordnung zur Änderung beamtenrechtlicher Sondervorschriften für den Bereich der Deutschen Post AG (PostBeRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2877 (Nr. 61); Geltung ab 15.12.2020, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Änderung der Postleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 15. Dezember 2020 PostLEntgV § 13

§ 13 der Postleistungsentgeltverordnung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3475), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2204) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 13 Übergangsregelung

Für die Jahre 2012 bis 2025 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 gezahlt."



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