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Zitierungen von § 1 SchutzmV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchutzmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchutzmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SchutzmV Inhalt des Anspruchs (vom 06.02.2021)
... Die anspruchsberechtigten Personen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Absatz 2 Nummer 1 haben im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 6. Januar 2021 einen Anspruch auf ... Anspruch auf einmalig drei Schutzmasken. (2) Die anspruchsberechtigten Personen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Absatz 2 Nummer 1 haben im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 einen Anspruch auf ... Anspruch auf einmalig sechs Schutzmasken. (2a) Die anspruchsberechtigten Personen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 haben bis zum Ablauf des 6. März 2021 einen Anspruch auf einmalig zehn Schutzmasken, sofern ...
§ 3 SchutzmV Information über die Anspruchsberechtigung (vom 06.02.2021)
... ihnen bis zum 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die bei ihnen versicherten Personen, die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Absatz 2 Nummer 1 anspruchsberechtigt sind, und informieren sie über das Bestehen des Anspruchs. Sie ... 2. die Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und die Personen, bei denen eine in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Erkrankung oder ein in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannter Risikofaktor vorliegt, und ... und die Personen, bei denen eine in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Erkrankung oder ein in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannter Risikofaktor vorliegt, und 3. die Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet ... bei ihnen bis zum 31. Januar 2021 vorliegenden Daten die bei ihnen versicherten Personen, die nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 anspruchsberechtigt sind und informieren sie über das Bestehen des Anspruchs. Sie ...
§ 4 SchutzmV Abgabe der Schutzmasken (vom 06.02.2021)
... Vorlage des Personalausweises. Bei anspruchsberechtigten Personen, bei denen eine in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Erkrankung oder ein in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannter Risikofaktor vorliegt, ... Personen, bei denen eine in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Erkrankung oder ein in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannter Risikofaktor vorliegt, erfolgt die Abgabe, sofern die anspruchsberechtigte Person das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
V. v. 04.02.2021 BAnz AT 05.02.2021 V1
Artikel 1 1. SchutzmVÄndV
... vom 14. Dezember 2020 (BAnz AT 15.12.2020 V1) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1 und 2 werden nach dem Wort „Personen" jeweils die Wörter „nach § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Absatz 2 Nummer 1" eingefügt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die anspruchsberechtigten Personen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 haben bis zum Ablauf des 6. März 2021 einen Anspruch auf einmalig zehn Schutzmasken, sofern ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach der Angabe „nach § 1 " die Wörter „Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Absatz 2 Nummer 1" eingefügt. ... bei ihnen bis zum 31. Januar 2021 vorliegenden Daten die bei ihnen versicherten Personen, die nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 anspruchsberechtigt sind und informieren sie über das Bestehen des Anspruchs. Sie stellen den ...